Ab 1. November gilt in Österreich wieder die Winterreifenpflicht. Wir haben für Sie alle wissenswerten Fakten zusammengefasst:
Für welche Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht?
Von 1. November bis 15. April dürfen Fahrzeuge bis 3,5 t (konkret: KFZ der Klassen M1 oder N1 gemäß Kraftfahrgesetz) bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen nur in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind. Auch für die sogenannten Microcars (vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossenem kabinenartigem Aufbau) gilt die Winterreifenpflicht.
Falls die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden (nicht nennenswert unterbrochenen) Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, wäre es auch zulässig, PKW und LKW mit bis zu 3,5 t mit Schneeketten auf den Antriebsrädern (mindestens zwei Räder) und die übrigen Räder mit Sommerreifen in Betrieb zu nehmen. Dies ist allerdings nicht zu empfehlen und in der Praxis auch kaum umsetzbar, da man bei Fahrtantritt üblicherweise nicht abschätzen kann, ob auf der gesamten Strecke Schneefahrbahn herrschen wird oder Abschnitte schon geräumt wurden.
Für LKW über 3,5 t (Fahrzeugklassen N2 und N3) gilt die Winterreifenpflicht von 01. November bis 15. April jedenfalls, also unabhängig von den Straßenverhältnissen. Für Omnibusse (Fahrzeugklassen M2 und M3) gibt es ebenfalls eine witterungsunabhängige Winterreifenpflicht, allerdings für diese Fahrzeugart einen Monat kürzer, von 01. November bis 15. März.
Insofern müssen in diesen Zeiträumen unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht, auf zumindest den Rädern einer Antriebsachse von LKW oder Omnibussen Winterreifen angebracht sein.
Für Motorräder, Fahrräder und Scooter gilt die Winterausrüstungspflicht nicht.
Folgende Fahrzeuge sind außerdem von der Winterreifenpflicht ausgenommen: Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Heeresfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder wegen ihres überwiegenden Verwendungszwecks die Anbringung von Winterreifen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist, und Fahrzeuge, mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden, sowie Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise bestimmungsgemäß nur auf schneefreien Straßen eingesetzt werden.
„Winterliche Fahrverhältnisse“ – was bedeutet das genau?
Unter „winterlichen Fahrverhältnissen“ versteht man insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn. Allerdings ist es auch bei trockener Fahrbahn bei winterlichen Temperaturen jedenfalls sicherer mit Winterreifen unterwegs zu sein, da die Gummimischung solcher Reifen darauf ausgelegt ist, bei tiefen Temperaturen mehr Grip zu bieten. Analog dazu ist es zwar nicht verboten, im Sommer mit Winterreifen zu fahren, allerdings nutzen sich Winterreifen im Sommer deutlich stärker ab, da bei höheren Temperaturen die weichere Gummimischung einen vergleichsweise stärkeren Abrieb hat.
Man sollte außerdem bedenken, dass auch wenn die Fahrbahn bei Fahrtantritt nur nass ist, bei sinkenden Temperaturen Glatteis entstehen kann und dann die Winterreifenpflicht gilt und Sommerreifen ein Risiko für die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer darstellen.
Wodurch zeichnen sich Winterreifen aus?
Winterreifen müssen zumindest entweder mit einem Schneeflockensymbol oder mit der Aufschrift „M + S“, „M.S.“ oder „M & S“ gekennzeichnet sein, wobei sich auf vielen Winterreifen sowohl die Aufschrift als auch ein Schneeflockensymbol befindet.
Weiters müssen sie eine bestimmte Mindestprofiltiefe aufweisen und zwar bei Winterreifen für PKW und LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t
- mindestens 4mm bei Radialreifen (häufigste Reifenbauart)
und
- mindestens 5mm bei Diagonalreifen.
Die Forderungen zur Mindestprofiltiefe gelten auch für sogenannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen, sowie Spikereifen.
Für Winterreifen von LKW über 3,5 t gilt eine Mindestprofiltiefe von 5 mm bei Radialreifen und 6 mm bei Reifen in Diagonalbauweise.
Profiltiefe schnell überprüfen – der Trick mit der Münze!
In der Werkstatt wird die Restprofiltiefe mit einer Profiltiefenlehre genau gemessen. Was aber, wenn man ohne Spezialwerkzeug rasch überprüfen will, ob die Profiltiefe noch ausreicht?
Der Trick mit der 2-Euro-Münze: Der silberfarbige Rand einer 2-Euro-Münze ist 4mm breit. Steckt man die Münze also ins Profil des Reifens, so darf von der Seite betrachtet nichts vom Rand sichtbar sein und das Reifenprofil muss mindestens bis zum goldfarbigen Bereich der Münze reichen, damit die Mindestprofiltiefe für PKW nicht unterschritten ist.
Es ist dabei zu beachten, dass die Reifen nicht immer gleichmäßig abgefahren sind. Daher machen Sie den Test am besten bei allen vier Reifen!
Aber nicht nur auf die Profiltiefe kommt es an: Wenn die Reifen deutliche Abnützungsspuren etwa an den Seitenwänden aufweisen, lieber auf Nummer sicher gehen und neue Reifen aufziehen lassen. Sobald Reifen Risse oder Ablösungen aufweisen, die mit freiem Auge sichtbar sind und auf der Lauffläche oder den Seitenwänden bis zum Unterbau des Reifens reichen, dürfen sie nicht mehr verwendet werden.
Achten Sie auch darauf, wie alt die Reifen tatsächlich schon sind, denn mit der Zeit wird der Gummi härter und verliert dadurch an Grip. Besonders Wenigfahrer haben dadurch eventuell das Problem, dass die Reifen zwar noch tadellos aussehen und die nötige Profiltiefe aufweisen, im Hinblick auf die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer jedoch trotzdem ausgetauscht werden sollten.
Prüfen Sie also rechtzeitig, ob Sie neue Winterreifen brauchen oder die vorhandenen Reifen noch den Anforderungen entsprechen!
Rechtzeitig Reifenwechseln!
Wer bei winterlichen Fahrverhältnissen ohne Winterreifen aufgehalten wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Nach Unfällen drohen auch zivil- und sogar strafrechtliche Folgen.
Warten Sie mit dem Reifenwechsel nicht auf den ersten Schnee! Kälteeinbrüche, Morgenfrost und die damit einhergehende Glatteisgefahr können früher als erwartet für winterliche Fahrbahnverhältnisse sorgen. Gerade wenn Sie nicht nur für einen einzelnen Privat-PKW, sondern für mehrere Firmenfahrzeuge Termine zum Reifenwechseln vereinbaren müssen, sollten Sie rechtzeitig vorausplanen, damit zu Beginn der Winterreifenpflicht alle Fahrzeuge ordnungsgemäß ausgestattet sind.