Wenn die Feuerwehr zu einem Einsatz gerufen wird, informiert sie sich auf dem Weg zum Einsatzort darüber, wie das Objekt aussieht, wo Hydranten vorhanden sind und wie ggf. ein Löschangriff gestartet werden kann. Für diese Orientierung gibt es Brandschutzpläne. In diesen Plänen sind nach einer festgelegten Systematik alle für den Feuerwehreinsatz relevanten Informationen hinterlegt. Durch eine festgelegte Aufteilung und Symbolik (festgelegt in der TRVB 121 O) sind alle Pläne nach demselben Schema aufgebaut. Das erleichtert der Feuerwehr, die Pläne zu lesen!
Im Rahmen der Vidierung erhält die Feuerwehr diese Pläne, prüft auf die Einhaltung dieser Systematik und legt sie in ihrem Archiv ab. In größeren Ortschaften verfügen die Feuerwehren zudem über Tablets, mit denen all diese Pläne in den Einsatzfahrzeugen abrufbar sind.
Für welche Gebäude sind Brandschutzpläne verpflichtend?
Auf jeden Fall muss für Betriebe und Gebäude ein Brandschutzplan erstellt werden, wenn eine Brandmeldeanlage vorgeschrieben ist. Gibt es eine Brandmeldeanlage, dann ist ein Schlüsselsafe (um in das Gebäude zu gelangen) und ein festgelegter Ort für die Brandschutzpläne (in der Regel ein Feuerwehrplankasten) verpflichtend.
Wer ist für die Brandschutzpläne verantwortlich?
Verantwortlich für die Veranlassung zur Ausarbeitung von Brandschutzplänen ist der Brandschutzbeauftragte (dies ist in der TRVB 119 so festgelegt). Er hat auch dafür zu sorgen, dass die Pläne stets auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Für weitere Informationen und Fragen zu dem Thema Brandschutzpläne steht Ihnen Herr DI Ralf Baehr-Mörsen unter baehr-moersen@nofire.pro oder 01/ 545 33 14 - 31 zur Verfügung! Weitere Informationen finden Sie außerdem in unserem Download-Bereich.