Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, regelmäßige Evakuierungen für den Brandfall zu üben.
Rechtlich ist dies in der Arbeitsstättenverordnung (§43) als Aufgabe der Brandschutzbeauftragten geregelt. Der Brandschutzbeauftragte hat die Arbeitnehmer über das Verhalten im Brandfall zu informieren und einen allfälligen Feuerwehreinsatz vorzubereiten.
Das heißt, es ist erforderlich, die für eine Evakuierung erforderlichen Maßnahmen zu treffen und auch eine Evakuierung zu üben. In Betrieben (gem. Punkt 3 der TRVB 119) sind diese Übungen mindestens einmal jährlich durchzuführen.
Um eine Evakuierungsübung nicht im Chaos enden zu lassen, sind bereits im Vorfeld eine ganze Reihe von Dingen zu beachten:
- Gibt es eine Evakuierungsorganisation?
- Wer weist den Kollegen den Weg und wer überprüft, dass niemand zurückbleibt?
- Ist ein Sammelplatz vorgegeben und ist er noch zugänglich?
- Sind die Fluchtwege dorthin richtig ausgeschildert und passierbar?
- Ist die Alarmierungskette sichergestellt, sodass alle Kollegen und Mitarbeiter rechtzeitig informiert werden?
Dies und noch viel mehr ist zu beachten und vorzubereiten. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf der Evakuierungsorganisation liegen.
- Gibt es einen Evakuierungsbeauftragten und ihn unterstützende Evakuierungshelfer?
- Ist ein Sammelplatzverantwortlicher benannt?
- Was sind ihre Aufgaben und sind sie hierfür ausreichend vorbereitet bzw. geschult?
Und zu guter Letzt die möglichen Fragen nach einer Evakuierungsübung:
- Wie werte ich sie aus?
- Was kann man daraus lernen, um die nächste Übung besser ablaufen zu lassen?
Wir, die Firma Nofire, haben in der Vergangenheit bereits viele Organisationen dabei begleitet, diesen Prozess zu optimieren. Wir stellen unseren vielfältigen Erfahrungsschatz gerne zur Verfügung, um auch Sie bei Schulung, Planung, Umsetzung und Nachbereitung Ihrer Evakuierungsübungen zu unterstützen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter office@nofire.pro oder Ihren Anruf unter 01 / 545 33 14.