Brandschutzbeauftrage sind gesuchte Fachkräfte, die eine verantwortungsvolle Position in einem Unternehmen innehaben. Für Brandschutzwarte und an dem Thema Brandschutz interessierte Personen hat eine Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten viele Vorteile:
- Verantwortungsvolle und mitunter besser dotierte Position im Unternehmen
- Direkter Kontakt zur Geschäftsleitung, enger Kontakt zu Behörden
- Mehr Karrierechancen. Falls Sie eventuell den Arbeitgeber wechseln, bringen Sie eine zusätzliche Qualifikation mit, die für viele Unternehmen wichtig ist.
- Breites Einsatzspektrum
- Vielfältigkeit der Tätigkeit
- Erweiterung des Wissenshorizontes (physikalisch-technische Grundlagen, baulicher, technischer und organisatorischer Brandschutz, gesetzliche Grundlagen).
- Vorbildwirkung auf andere Mitarbeiter
- Das Wissen, für Leib und Leben der KollegInnen vorzusorgen und damit einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit zu leisten.
Für Unternehmen: Wann ist ein Brandschutzbeauftragter in Ihrem Betrieb erforderlich?
Gemäß TRVB 0 119 ist eine Brandschutzorganisation inkl. Bestellung eines Brandschutzbeauftragten zwingend erforderlich:
- bei Betrieben mit erhöhter Brandgefahr
- in Bauwerken mit erschwerter Brandbekämpfungs-, Evakuierungs- und Rettungsbedingungen
- in Bauwerken für größere Menschenansammlungen
- in Bauwerken mit technischen Brandschutzeinrichtungen
- in Bauwerken, für die eine Brandschutzorganisation von der Behörde vorgeschrieben wurde
Doch auch ohne rechtliches Erfordernis kann es sinnvoll sein, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen:
- Entlastung der Geschäftsführung von der Verantwortung und Haftung.
- Der Brandschutzbeauftragt fungiert als wichtiger Puffer zwischen Behörden und der Geschäftsleitung in brandschutztechnischen Angelegenheiten.
- Sich als Unternehmer selbst um die Vorgaben im Brandschutz zu kümmern ist aufwendig und kostet viel Zeit – wichtige Managementaufgabe bleiben so vielleicht auf der Strecke.
- Ein Unternehmen, das einen Brandschutzbeauftragten beschäftigt, obwohl es gesetzlich dazu nicht verpflichtet ist, zeigt Interesse am Thema – ein Pluspunkt in der Zusammenarbeit mit dem Arbeitsinspektorat und Gewerbebehörden.
- Unternehmen sind verpflichtet sich darum zu kümmern, dass die Mitarbeiter in ihrem Unternehmen sicher sind.
Der Brandschutzbeauftragte - im Profil
Der Brandschutzbeauftragte ist ein Brandschutzorgan, welches für ein Objekt oder eine Anlage bestellt wird, um die Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes wahrzunehmen.
Der Brandschutzbeauftragte wird in größeren Objekten von einem oder mehreren Brandschutzwarten unterstützt.
Brandschutzbeauftragte sind einerseits Kontrollorgane und Berater für alle Brandschutzverantwortlichen eines Betriebes, andererseits zentrale Ansprechpartner für die Feuerwehr.
Sie sind auch für die Evakuierung zuständig. Ihr Schwerpunkt ist in erster Linie die Brandprävention.
Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten umfassen:
- das Erstellen und Umsetzen einer Brandschutzordnung und eines Alarmplanes
- die Durchführung der erforderlichen Brandschutzeigenkontrollen gem. TRVB 120
- die Erstellung von Brandschutzplänen gem. TRVB 121 veranlassen
- die Ausbildung und regelmäßige Brandschutzunterweisungen der Betriebsangehörigen
bzw. der sich im Objekt ständig aufhaltenden Personen - die Vorbereitung eines möglichen Feuerwehreinsatzes und die Durchführung von
Brandalarm- und Räumungsübungen - die Veranlassung der periodischen Überprüfungen und die Instandhaltung und Revision
aller brandschutzrelevanten Sicherheitseinrichtungen - die Freigabe brandgefährlicher Tätigkeiten
- das Führen des Brandschutzbuches
- die Unterweisung, Anleitung und Kontrolle von Brandschutzwarten
Weitere Informationen:
Ausbildungsplan:
Inhalt der Ausbildung:
Gesetzliche Bestimmungen
- Stufenbau der Rechtsordnung
- Bestimmungen für den Brandschutz - Überblick
Baulicher Brandschutz
- Gesetzliche Bestimmungen
- brandschutzrelevante Normen
- TRVB-Richtlinien
Technischer Brandschutz
- gesetzliche Bestimmungen
- Funktion und Wirkungsweise technischer Brandschutzeinrichtungen
Organisatorischer (betrieblicher) Brandschutz - Ziele des betrieblichen Brandschutzes – Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
- Führen des Brandschutzbuches
- Regeln des Verhaltens nach dem Brand
- Eigenkontrolle
- Veranlassung periodischer Überprüfungen
- Erstellung von Brandschutzplänen
- Vorbereitung eines Feuerwehreinsatzes
- Organisation und Durchführung von Brandalarm- und Räumungsübungen
- Unterweisung und Information der Arbeitnehmer
- brandgefährliche Tätigkeiten
- organisatorische Maßnahmen bei Abschaltung und Ausfall von Brandschutzeinrichtungen
- Tätigkeiten nach einem Brand
- Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses des Betriebes (§ 88 AschG)
Erste und Erweiterte Löschhilfe
- ÖNORM EN-3
- TRVB F 124 Geräte der Erweiterten Löschhilfe
- Kennzeichnungen
Brandgefahren
- Brandgefahren und Abhilfemaßnahmen
- Zündquellenschlüssel
Voraussetzung:
Erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung zum Brandschutzwart (BSW) / Modul 1
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