ARBEITSSICHERHEITS-SCHULUNGEN
- AUSBILDUNG ZUR SICHERHEITSVERTRAUENSPERSON (SVP) durch Arbeitsmediziner, Arbeitsinspektoren, Brandschutzexperten und Sicherheitsfachkräfte
- MODERIERTE UNTERWEISUNG
- WEITERBILDUNGEN für Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsvertrauenspersonen (PSA gegen Absturz, Ladegutsicherung, Arbeitsplatzergonomie, Hygiene, Kommunikation und Konfliktmanagement etc)
SICHERHEITSVERTRAUENSPERSON (SVP)
Laut Arbeitnehmerschutz sind für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern Sicherheitsvertrauenspersonen zu nominieren und dem Arbeitsinspektorat zu melden. Mit Absolvierung dieser Ausbildung erhalten Sie alle notwendigen Voraussetzungen für die Ausübung dieser wichtigen Funktion.
Kursinhalt:
- Gesetzliche Grundlagen
- Rechte und Pflichten
- Gefahrenermittlung und Präventivdienst
- Verhütung von Arbeitsunfällen
- Betriebliche Gefahren und Gefahrenstoffe im Betrieb
- Brandschutz
- Persönliche Schutzausrüstung
- Gesundheitsmanagement
- Prüfungsvorbereitung und Prüfung
Erforderliche Mindestausbildungsdauer sind laut SVP-VO (BGBl. Nr. 172/1996) 24 Unterrichtseinheiten.
Sicherheitsvertrauensperson (SVP)
Die erforderliche Anzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen sind in der nachstehenden Tabelle laut SVP-VO ersichtlich.
Zur Info: Tabelle anklicken für eine größere Ansicht.
Der Arbeitgeber muss die Bestellung der SVP dem örtlich zuständigen Arbeitsinspektorat schriftlich melden.
Als Sicherheitsvertrauensperson vertreten und informieren Sie Mitarbeiter eines Unternehmens in den Fragen Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Kursdauer:
3 Tage | jeweils 8:30 - 16:00 Uhr
Kursinhalt:
- Rechte und Pflichten der SVP
- Gesetzliche Grundlagen
- Gefährliche Arbeitsstoffe im Betrieb
- Gesundheit am Arbeitsplatz
- Verhütung von Arbeitsunfällen
- Praxisbeispiele
- Ergonomie am Arbeitsplatz
Kosten:
Preis 2020: € 289,-- (exkl. MwSt.)
Preis 2021: € 350,-- (exkl. MwSt.)
Ab der 2. angemeldeten Person einer Firma gewähren wir einen Rabatt von 5%.
Weiterführende Informationen des Arbeitsinspektorates finden Sie HIER .
Hier ist der Download des Folders SICHERHEITSVERTRAUENSPERSONEN des Arbeitsinspektorates.
UNTERWEISUNGSPFLICHTEN - KOMPAKT
Laut § 14 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, jenen Mitarbeiter hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu unterweisen. Wie Sie als Unternehmer oder Vorgesetzter dieser Verpflichtung nachkommen können, damit es auch wirklich Sinn macht und nicht reine Formsache bleibt, erfahren Sie von unseren Experten mit jahrerlanger Erfahrung als Sicherheitsfachkraft.
Kursdauer:
3 Stunden
Kursinhalt:
- Rechtliche Grundlagen - ASchG
- Hintergründe des Gesetztes – Sinn der Unterweisungen
- Formale Kriterien der Unterweisung
- Gefahrenquellen im Büro
- Gefahrenquellen in der Produktion
- Gefahrenquellen für Transport und Außendienst
- Betriebsanweisungen und sonstige Anweisungen
- Praxisbeispiele
Kosten: € 110,-- (exkl. MwSt.)
Ab der 2. angemeldeten Person einer Firma gewähren wir einen Rabatt von 5%.
Um als Sicherheitsvertrauensperson und Sicherheitsfachkraft immer auf dem neuersten Stand zu sein und für die Sicherheit der Mitarbeiter garantieren zu können, braucht es laufende Weiterbildung.
Wir bieten Ihnen neben maßgeschneiderten Firmenkursen auch laufend in unserem Programm Kurse wie:
- PSA gegen Absturz - Basis
- PSA gegen Absturz - Fachkunde
- PSA gegen Absturz - Refresh
- Ladegut und Sicherheit beim Transport
- Fit im Büro
- Hygiene
- Gefährliche Arbeitsstoffe
- Unternehmerpflichten gegenüber schutzbedürftigen Personen
- Befahren von Behältern - Basis und Fachkunde